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CW.IMMOBILIEN.MANAGEMENT GmbH

Ihres Wohneigentums, Immobilienmanagement, Kaufvertragserstellung..., Makler-Hotline, Marketingkonzept in Absprache, Mietvertragsvorbereitung, Optimaler Verkaufspreis, Persönlichen Beratungstermin, Weitergehende Betreuung, Wohnungspool
Adresse / Anfahrt
Feuerbachstraße 1a
04105 Leipzig
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2 Ansprechpartner/Personen
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HR-Bekanntmachungen:

2020-07-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2020. Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 1A, 04105 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Immobilien (insbesondere WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Zwangsverwaltung), Vermietung von Immobilien, Vermittlung und Verkauf von Immobilien, Durchführung von Hausmeisterdiensten, Pflege von Außenanlagen, Reparaturdienste, soweit sie keine handwerkliche Tätigkeit darstellen, überhaupt alle Tätigkeiten rund um die Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grötsch, Tobias, Leipzig, *30.03.1973; Schmidt, Thomas, Leipzig, *22.09.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CW.IMMOBILIEN.MANAGEMENT.AG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 23161). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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