2012-11-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.1990 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft) beschlossen. Der Sitz ist von Wörth am Rhein (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 30950) nach Baden-Baden verlegt. Geschäftsanschrift: Dr.Rudolf-Eberle-Straße 15, 76534 Baden-Baden. Gegenstand: 1. Die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Kosmetik und Geschenkartikeln aller Art. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehenden Geschäfte zu betreiben. 3. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, zu gründen und solche zu erwerben. Stammkapital: 357.400,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Steger, Josef-Walter, Baden-Baden, *24.08.1952.
2013-09-13: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art sowie der Import, Handel und Vertrieb von Geschenkartikeln.
2018-07-13: Bestellt als Geschäftsführer: Fetscher, Peter, Baden-Baden, *29.01.1961.
2020-01-15: Nicht mehr Geschäftsführer: Fetscher, Peter, Baden-Baden, *29.01.1961. Einzelprokura: Peters, Katrin, Kenzingen, *01.04.1975.
2021-12-20: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "California Blue Druck & Verlags GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 718147) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.