2005-04-27: Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Einzelunternehmens Wildmoser Café am Marienplatz Zum ewigen Licht e.K.mit dem Sitz in München und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 03.01.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.01.2005 und der Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.01.2005 Teile des Vermögens (Einzelunternehmen Wildmoser Café am Marienplatz Zum ewigen Licht e.K. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 85672), mit Ausnahme der Bankverbindlichkeiten) aus dem Vermögen des Inhabers Karl-Heinz Wildmoser jun., Starnberg übernommen.Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-05-04: Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Einzelunternehmens Wildmoser Café am Marienplatz Zum ewigen Licht e.K.mit dem Sitz in München und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 03.01.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.01.2005 und der Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.01.2005 Teile des Vermögens (Einzelunternehmen Wildmoser Café am Marienplatz Zum ewigen Licht e.K. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 85672), mit Ausnahme der Bankverbindlichkeiten) aus dem Vermögen des Inhabers Karl-Heinz Wildmoser jun., Starnberg übernommen.Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-05-18: Die Ausgliederung wurde am 10.05.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 85672).
2005-08-31: Geschäftsführer: Wildmoser, Karl Heinz, München, *18.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2005-08-31: Geschäftsführer: Wildmoser, Karl Heinz, München, *18.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-10-04: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wildmoser, Karl Heinz, München, *18.01.1964.
2008-11-12: Geschäftsanschrift: Marienplatz 22, 80331 München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Wildmoser, Karl Heinz, München, *18.01.1964.