2019-07-12: (Gegenstand des einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetriebs erfordernden Unternehmens der Gesellschaft ist die Fortführung des von dem formwechselnden Rechtsträger bisher betriebenen Handelsgeschäftes, insbesondere die direkte oder indirekte Investition in Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und andere Kapitalanlagen, der Erwerb von Unternehmensteilen, Betriebsstätten und anderen Vermögensgegenständen, einschließlich Immobilien, die wirtschaftliche Beratung Dritter bei derartigen Investitionen sowie die Beratung von Unternehmen in strategischen, finanziellen und ähnlichen Fragen (einschließlich Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten). Dazugehören nicht Tätigkeiten der Vermögensverwaltung oder -vermittlung für Dritte, des Bank-, Kredit- und Finanzwesens, der rechtlichen oder steuerlichen Beratung oder andere Tätigkeiten, zu denen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Große Theaterstraße 37, 20354 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Caldec Consult GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 71355); FPW Capital GmbH, Feldafing (Amtsgericht München HRB 213780); HFX GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 106857). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Caldec Holding GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 109776) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.