2014-01-21: Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.09.2013 mit Änderung vom 10.10.2013. Geschäftsanschrift: Robert-Henseling-Straße 11, 31785 Hameln. Gegenstand: Die Errichtung und der Betrieb von Internetportalen (unter anderem unter dem Handelsnamen www.dealers-planet.com) mit Vermittlungs-, Vergleichs-, Shopping- und Informationsmöglichkeiten für die Bereiche B2B ("Business to Business") und B2C ("Business to Consumer"), der Handel mit Waren aller Art, Beratungsdienstleistungen, sowie Abschluss aller Geschäfte, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheinen. Grundkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Wagner, Matthias, Salzhemmendorf, *11.02.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-05-29: Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2017 eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übertragende Gesellschaft - mit der Evo-Sales GmbH, Hameln, verschmolzen werden.
2017-11-13: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 mit Klarstellung vom 11.10.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.08.2017/11.10.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2017/11.10.2017 mit der Evo-Sales GmbH mit Sitz in Hameln verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-11-21: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Evo-Sales GmbH am 14.11.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.