2005-11-02: Die Dieter Stephanus Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 5637) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-02-25: Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 373,07 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital und Einlagen), 6 (Beschränkungen der Geschäftsführer), 7 (Gesellschafterversammlung) und 9 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 98, 63741 Aschaffenburg. Neues Stammkapital: 4.602.000,00 EUR.