2022-05-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2022. Geschäftsanschrift: Salzstraße 13, 87435 Kempten . Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes; betreutes Wohnen; Wohngemeinschaften; Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Werner, Thomas, Altusried, *28.12.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Werner, Ines, Altusried, *14.11.1966.
2022-07-20: Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung der CamboSenior-Allgäuer Betreuungsdienste e.K. mit dem Sitz in Kempten (Amtsgericht Kempten HRA 10257) aus dem Vermögen des Inhabers Werner, Thomas, Altusried, *28.12.1968 und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 14.07.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2022 das unter der Firma CamboSenior-Allgäuer Betreuungsdienste e.K. mit Niederlassung in Kempten (Amtsgericht Kempten HRA 10257) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Werner, Thomas, Altusried, *28.12.1968 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.