2013-06-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2013. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 3, 97922 Lauda-Königshofen. Gegenstand: Der Service rund ums Auto, insbesondere die Aufbereitung von Fahrzeugen und Smartrepair. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Brand, Volker, Lauda-Königshofen, *24.10.1969; Linz, Gunnar, Buchen Odenwald, *01.06.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-04-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Brand, Volker, Lauda-Königshofen, *24.10.1969.
2016-03-01: Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Buchen (Odenwald). Neue Geschäftsanschrift: Prof.-Egon-Eiermann-Straße 30, 74722 Buchen (Odenwald).
2019-08-22: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "L & M Tech UG ", Buchen Odenwald (Amtsgericht Mannheim HRB 716684) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.