2022-03-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2022. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, insbesondere Wohnwagen, Wohnmobilen, Anhänger und deren Zubehör, die kurzfristige Vermietung der Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger sowie Betrieb einer Werkstatt für diese Fahrzeuge und einem Ladenlokal für Camping- und Freizeitartikel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brockmann, Benjamin, Graben, *24.09.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Brockmann, Daniela, Graben, *17.02.1974.
2022-06-10: Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung durch Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Benjamin Brockmann e.K. mit der Niederlassung in Graben und die Änderung des Abschnitts IV. (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgliederung wird erst mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 31.05.2022 mit Nachtrag vom 08.06.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des Inhabers von denselben Tagen das unter der Firma Benjamin Brockmann e. K. mit der Niederlassung in Graben betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Brockmann, Benjamin, Graben, *24.09.1976 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-10: Die Ausgliederung wurde am 09.06.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .