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CareTec, Dipl.-Ing. Hans-Georg Klose e.K.

Medizinbedarfhersteller, Aufstehbett, Pflegebett..., Spezialist für Pflegebetten, INDREA, Einlegerahmen, Leglifter, WANGA, Seitengitter, Sitzbett, Spannbettbezüge
Adresse / Anfahrt
Bökenring 14
32609 Hüllhorst
1x Adresse:

Tengerner Straße 83
32609 Hüllhorst


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-02:
(Die Entwicklung und der Vertrieb von technischen Hilfsmitteln zur Rehabilitation.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bökenring 14, 32609 Hüllhorst. Inhaber: Dipl.-Ing. Klose, Hans-Georg, Hüllhorst, *27.02.1955. Der Inhaber hat das Vermögen der CareTec GmbH mit Sitz in Hüllhorst (AG Bad Oeynhausen - HRB 7728) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 als Ganzes übernommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-10-07:
(Die Entwicklung und der Vertrieb von technischen Hilfsmitteln zur Rehabilitation.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bökenring 14, 32609 Hüllhorst. Inhaber: Dipl.-Ing. Klose, Hans-Georg, Hüllhorst, *27.02.1955. Der Inhaber hat das Vermögen der CareTec GmbH mit Sitz in Hüllhorst (AG Bad Oeynhausen - HRB 7728) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 als Ganzes übernommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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