2021-02-02: eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 07.01.2021. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen, gemeinsam angebotener Dienstleistungen und dem gemeinschaftlichen Einkauf von Produkten und Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist: - Gemeinsamer Wareneinkauf und Einkauf von Waren, Rohstoffen, Hilfsstoffen, Geräte, Fahrzeuge und Dienstleistungen; - Betrieb eines Speditions-, Kurier-, Frachtführer- und Logistikdienstleistungsunternehmens; - Versorgung der Kunden der Mitglieder mit Speditions-, Kurier-, Frachtführer- und Logistikdienstleistungen; - Gemeinschaftlicher Einkauf von Speditions-, Kurier-, Frachtführer- und Logistikdienstleistungen; - Veranstaltung von Fortbildung, Weiterbildung und Seminaren; - Organisation und den Verkauf von Speditions-, Kurier-, Frachtführer- und Logistikdienstleistungen; - Schulung, Beratung und / oder Coaching; - Marketing und Internet Marketing sowie Affiliate-Marketing; - Ankauf, Sanierung und Verkauf oder Vermietung von Immobilien und Grundstücken zum Zwecke der Produktion, Lagerhaltung, Einkaufs oder des Vertriebs der Produkte und Dienstleistungen der Mitglieder; - Anmietung und Vermietung von Wohn- und Gewerbeflächen; - Vermittlung von Speditions-, Kurier-, Frachtführer- und Logistikdienstleistungen; - Erzeugung und Nutzung regenerativer Energieträger sowie Energieerzeugung und deren Vermarktung; - Erzeugung und Verkauf von Strom; - Vermietung und Verpachtung eigenen Anlagevermögens. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Sadig, Daniel, Frankfurt am Main, *14.09.1985, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Cargo Cruiser 24 GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102921). Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.