2019-10-05: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 08.07.2019 sowie Beschluss seiner Vertrerversammlung vom 05.07.2019 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.07.2019 Teile des Vermögens auf die Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB 9318) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.