2018-08-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2018. Geschäftsanschrift: Obere Königstraße 4b, 96052 Bamberg. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von stationären und ambulanten Einrichtungen der Alten-, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe als katholische Einrichtungen oder Dienste sowie ihrer Nebenbetriebe und Nebeneinrichtungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Friederike, geb. Oker, Bamberg, *29.07.1959; Ohlms, Matthias, Bamberg, *25.07.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2019-10-05: Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mehrerer Teilbetriebe mit allen Aktiven und Passiven - ausgenommen Grundstücke mit allen dazugehörigen Rechten und Bestandteilen und Erbbaurechte mit allen dazugehörigen Rechten und Bestandteilen - aus dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. mit dem Sitz in Bamberg und die Änderung des § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 08.07.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2019 und Beschluss der Vertreterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 05.07.2019 Teile des Vermögens von dem "Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V." mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg, VR 55) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2019 hat die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen.