2017-10-18: Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 12.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 17.07.2017 und der Gesellschafterversammlung der Caritas-Altenhilfe Dortmund GmbH vom 12.06.2017 Teile seines Vermögen, nämlich Vermögen, die den Einrichtungen Altenzentrum Bruder-Jordan-Haus und Hospiz am Bruder-Jordan-Haus zugeordneten und im o. a. Ausgliederungsvertrag näher bezeichneten Aktiva und Passiva - einschließlich der den Einrichtungen zugeordneten Erbbaurechte - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Caritas-Altenhilfe Dortmund GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 2161) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.