2017-11-29: VR 1037: Caritasverband Datteln e.V., Datteln , nunmehr: Caritasverband Datteln und Haltern am See e.V. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.6.2017 nebst Ergänzungsurkunde vom 28.7.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 28.6.2017 und der Delegiertenversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.6.2017 mit dem Caritasverband Haltern am See e.V. mit Sitz in Haltern am See (Amtsgericht Gelsenkirchen VR 10427) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-16: VR 1037: Caritasverband Datteln und Haltern am See e. V., Datteln . Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 27.06.2019 und der Delegiertenversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2019 mit dem Caritasverband Waltrop/Oer-Erkenschwick e.V. mit Sitz in Waltrop (Amtsgericht Recklinghausen VR 2309) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.