2008-01-02: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2006, sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine jeweils vom 06.09.2006, mit dem Caritasverband Rheingau-Untertaunus e.V. mit Sitz in Bad Schwalbach (Amtsgericht Wiesbaden - VR 4739 - ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern, die sich binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.