2009-06-12: Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Vereins \"Neuer Pirnaer Geschichtsverein\" e.V., eingetragen im Register des Amtsgerichts Pirna unter VR 396 aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 3.3.2009 und des Beschlusses der Mitgliederversammlungen vom 6.3.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 6.3.2009.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.