2014-09-26: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gegen Gewährung sämtlicher Anteile des neuen Rechtsträgers an den Ausgangsrechtsträger gemäß Spaltungsplan vom 19.08.2013 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 30.09.2013 seinen Teilbetrieb "Alten- und Pflegeheim Marienstift" als Gesamtheit -ohne das in der Ausgliederungsurkunde näher bezeichnete Erbbaurecht- auf die Gemeinnützige Caritas-Pflege GmbH Straubing mit dem Sitz in Straubing (Amtsgericht Straubing HRB 12126) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.