2017-04-07: Von Amts wegen ergänzt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Künkele Verwaltungs-GmbH, Bad Urach .