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Carl Zeiss Innovationszentrum für Messtechnik GmbH

Adresse / Anfahrt
Bertolt-Brecht-Allee 24
01309 Dresden
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-25:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Boucky, Otto, Heidenheim, *03.02.1960. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Modrich, Kai Udo, Plüderhausen, *09.11.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-12-21:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Modrich, Kai Udo, Plüderhausen, *09.11.1969. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Lettenbauer, Hubert, Essingen, *01.12.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-10-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ridderskamp, Hans-Jürgen, Lauchheim, *03.04.1955.

2017-03-01:
Die Gesellschaft hat am 21.02.2017 mit der Carl Zeiss Industrielle Messtechnik GmbH mit dem Sitz in Oberkochen (Amtsgericht Ulm, HRB 501561) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 21.02.2017 zugestimmt.

2019-02-15:
Prokura erloschen: Ridderskamp, Hans-Jürgen, Lauchheim, *03.04.1955. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Krause-Bonte, Margit, Aalen, *19.08.1961.

2021-01-20:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Carl Zeiss Industrielle Messtechnik Gmbh mit dem Sitz in Oberkochen (Amtsgericht Ulm, HRB 501561) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-02-04:
Die Verschmelzung wurde am 29.01.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.