2015-08-18: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage ist die Modestübchen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin, HRB 401 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf den Einzelkaufmann verschmolzen.
2015-08-27: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird