2020-03-16: HRA 10028 FL: Carstensen Landtechnik GmbH & Co. KG, Haselund, Hauptstraße 9 a, 25855 Haselund (Gegenstand des Unternehmens ist Einzelhandel und Dienstleistungen im Bereich Landmaschinenmechanik, Landtechnik, Melktechnik, Stalleinrichtung, Metallbau, Reparaturen, Fahrräder, E-Bikes, Rasenmäher und Wartung, Heizungen, Sanitär und Solarthermie.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. CLH Verwaltung GmbH, Haselund (Amtsgericht Flensburg, HRB 13920 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Kommanditgesellschaft.
2021-03-01: HRA 10028 FL: Carstensen Landtechnik GmbH & Co. KG, Haselund, Hauptstraße 9 a, 25855 Haselund (Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Einzelhandel und Dienstleistungen im Bereich Landmaschinenmechanik, Landtechnik, Melktechnik, Stalleinrichtung, Metallbau, Reparaturen, Fahrräder, E-Bikes, Rasenmäher und Wartung, Heizungen, Sanitär und Solarthermie.). Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2020, des Zustimmungsbeschlusses vom 13.11.2020 und gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 13.11.2020 (Notar Uwe Jens Burmeister in Husum, UR-Nr. 1289/2020) nebst Ergänzung vom 29.12.2020 (Notar Uwe Jens Burmeister in Husum, UR-Nr. 1440/2020) ist das Vermögen der Landtechnik Carstensen e.K., Haselund (Amtsgericht Flensburg, HRA 9961 FL), mit Ausnahme der in dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 13.11.2020 (Notar Uwe Jens Burmeister in Husum, UR-Nr. 1289/2020) nebst Ergänzung vom 29.12.2020 (Notar Uwe Jens Burmeister in Husum, UR-Nr. 1440/2020) genannten Betriebsgrundstücke und den hierfür aufgenommenen Darlehen, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Gesellschaft übertragen worden.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.