2019-03-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2019. Geschäftsanschrift: Baaderstraße 75, 80469 München. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Raumgestaltung und Raumausstattung sowie Handel mit Einrichtungsgegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Niebling, Nadine, Ansbach, *26.04.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-06-22: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Casa Nova - Der Raumausstatter GmbH unter der Geschäftsanschrift Baaderstraße 75, 80469 München, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Casa Nova - der Raumgestalter Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können jederzeit bei der Casa Nova - Der Raumausstatter GmbH mit dem Sitz in München, Frau Nadine Niebling, Baaderstraße 75, 80469 München, kostenlos angefordert werden.
2019-09-20: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Casa Nova - Der Raumgestalter Ltd. mit dem Sitz in Birmingham / Vereinigtes Königreich und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Casa Nova - Der Raumgestalter Ltd. mit dem Sitz in Birmingham / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff Nr. 05190521) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 20.05.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 05.08.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 15.08.2019 mit der Gesellschaft verschmolzen.
2019-12-19: Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Casa Nova - Der Raumgestalter GmbH.