2014-03-25: Firma: Caseking Verwaltungs GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main; Gegenstand: Großhandel mit EDV-Zubehör sowie Im- und Export von EDV-Zubehör aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Erbringung von Management Dienstleistungen sowie Dienstleistungen zur kaufmännischen Beratung, jeweils von verbundenen Unternehmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Dr. Witzel, David, *05.02.1975, Frankfurt am Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.04.2013
zuletzt geändert durch Beschluss vom 14.02.2014.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96345) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 23.04.2013
2014-04-24: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Gaußstraße 1, 10589 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Witzel, David; Geschäftsführer: 2.
Kostadinov, Kay-Kiril, *22.09.1976, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Sonn, Toni, *22.01.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2014-07-30: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AF Gaming Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159520 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2014-11-18: Firma: Caseking GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
2014-11-18: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014/05.11.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 24.06.2014 und vom 05.11.2014 ist die Caseking GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 137811 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2019-03-25: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat am 15.02.2019 einen Gewinnabführungsvertrag mit der Play Pro Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 200809 B) geschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 27.02.2019 zugestimmt hat.
2021-10-20: Änderung zu Nr. 2: Änderung der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Kostadinov, Kay-Kiril; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3: Änderung der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Sonn, Toni; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.