2010-09-23: Die Gesellschaft ist am 20.09.2010 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 25.08.2009 mit der Unteroffizierheimgesellschaft Theodor-Körner-Kaserne e.V. mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg VR 1604) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.