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Caspado GmbH

Adresse / Anfahrt
Bürgermeister-Schreiber-Straße 5
55270 Klein-Winternheim
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4x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2016. Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Schreiber-Straße 5, 55270 Klein-Winternheim. Gegenstand: Der Handel mit Fahrzeugkomponenten jeder Art und damit in Verbindung stehende Vermittlungen von Serviceleistungen zwischen Werkstätten und Fahrzeugbesitzern aller Art sowie Serviceleistungen an und für Werkstätten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bengel, Franz Arnold, Mainz, *10.09.1957, einzelvertretungsberechtigt.

2017-06-20:
Einzelprokura: Kalinski, Marc, Denkendorf, *22.07.1989.

2017-10-24:
Prokura erloschen: Kalinski, Marc, Denkendorf, *22.07.1989.

2018-06-28:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.06.2018 mit der LogDi GmbH Logistik und Dienstleistungen mit Sitz in Klein-Winternheim verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.