2008-03-17: Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2008-10-13: Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) sowie in § 2 Absatz 1 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Centa Asset Management GmbH. Neuer Gegenstand: - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen, - die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen, - die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen, - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen. Die Gesellschaft erbringt Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1, 1a, 2, 3 des Gesetzes über das Kreditwesen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und sie handelt nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten.
2010-07-27: Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main.
2017-05-31: Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen, die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und sie handelt nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten.
2019-03-21: Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: andere bei der Anlage in Finanzinstrumente zu beraten im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 bis 6 des Gesetzes über das Kreditwesen. Die Gesellschaft betreibt weder erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen noch erbringt sie erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1(a) Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen.