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Central Optics GmbH
77694 KehlDE
mind. 5 Mitarbeiter
13x HR-Bekanntmachungen:
2010-11-29:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Central Optics Europe GmbH", Kehl (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg HRB 702461) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-03-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist (i) der Einkauf, Verkauf und Vertrieb von allen optischen Produkten, insbesondere Kontaktlinsen sowie Kontaktlinsenzubehör, wie z. B. Reinigungsprodukte und Kosmetik für Kontaktlinsenträger über das Internet und (ii) jegliche Dienstleistung, insbesondere im Bereich der Logisitk und im Bereich des Kundenservices, die sich auf das oben genannte Objekt bezieht.
2011-04-27:
Bestellt als Geschäftsführer: Kosla, Jiri, Luxembourg (Luxemburg), *18.05.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-06-11:
Neue Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 10, 77694 Kehl.
2013-07-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 2.000.000,00 EUR auf 2.025.200,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 2.025.200,00 EUR.
2015-09-15:
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 10.09.2015 den Verschmelzungsplan vom 08.09.2015 eingereicht. Nachfolgende Angaben werden gemäß § 122 d Satz 2 UmwG bekannt gemacht:1. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Central Optics SA, eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in1 1A Boulevard Joseph II in L-1840 Luxembourg, Luxembourg eingetragen im Handelsregister RCS Luxembourg unter der RCS-Nr. B 152157 mit einem Stammkapital von EUR 31.000,00.b) Als aufnehmende Gesellschaft die Central Optics GmbH, eine GmbH deutschen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in der Otto Hahn Straße 10 in D-77694 Kehl, Deutschland eingetragen im Handelsregister Freiburg unter der HRB-Nr. 371987 mit einem Stammkapital von EUR 2.025.200.00.2. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsaktionäre wird Folgendes mitgeteilt:a) Bei der übernehmenden Central Optics GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Central Optics GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Berschmelzung in das Register des Sitzes der Central Optics GmbH nach § 122a Abs. 2 i,V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefähredt wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzungim Handelsregister der Central Optics GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden 22 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 1 22a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Central Optics GmbH zu Hd. der Geschäftsführung geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderun erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Central Optics GmbH gefordert werden.b) Bei der übertragenden Central Optics SA ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 262 Abs. 2 c) LHG, wonach sich die Gläubiger am Gesellschaftssitz der von der Verschmelzung betroffenen Rechtsträger über die Vorkehrungen in Bezug auf ihre Gläubigerrechte vollständig und kostenlos informieren können, sowie aus Art 268 LHG, wonach die Gläubiger der miteinander verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Verschmelzung gem. Art. 273 LHG begründet wurden, ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von 2 Montaren nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Bezirk hat, im Eilverfahren die Stellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen können, sofern der Verschmelzungsvorgang eine solche Sicherheit erforderlich macht.c) Das luxemburgische Recht regelt die Rechte der Minderheitsgesellschafter in Art. 267 LHG, sieht jedoch keine besonderen Rechte für Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen vor, d. h. es gelten die allgemeinen Regeln.d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Central Optics GmbH, zu Hd. Otto Hahn Straße 10 in D-77694 Kehl1 Deutschland.
2016-06-14:
Die Gesellschaft hat am 09.06.2016 und 14.06.2016 den Entwurf des Verschmelzungsplans mit der Central Optics SA, einer Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in 11A Boulevard Joseph II in L-1840 Luxembourg, Luxembourg zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Central Optics SA, eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in 11A Boulevard Joseph II in L-1840 Luxembourg, Luxembourg mit einem Stammkapital von € 31.000,--.b) Als aufnehmende Gesellschaft die Central Optics GmbH, eine GmbH deutschen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in der Otto Hahn Straße 10 in D-77694 Kehl, Deutschland (eingetragen im Handelsregister Freiburg unter der HRB-Nr. 371987) mit einem Stammkapital von € 2.025.200.--.Bei der übernehmenden Central Optics GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Central Optics GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Central Optics GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Central Optics GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 22 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG). Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Central Optics GmbH (zu Hd. der Geschäftsführung) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Central Optics GmbH gefordert werden.Nach luxemburgischen Recht können die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, deren Forderung vor der Veröffentlichung der gemäß Artikel 273 (1) LHG veröffentlichten Verschmelzungsbescheinigung entstanden sind, gemäß Artikel 268 LHG innerhalb einer zweimonatigen Frist bei dem Vorsitzenden Richter des Bezirksgerichtes (Tribunal d arrondissement), in dessen Bezirk die übertragende Gesellschaft ihren Sitz hat, die Bestellung von Sicherheiten für fällige oder nicht fällige Forderungen beantragen, wenn glaubhaft bewiesen werden kann, dass die Verschmelzung ein Risiko für den Bestand der Forderung darstellt und die übertragende Gesellschaft keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt hat. Ausführliche Informationen über das Verfahren zur Ausübung der Rechte der Gläubiger, können kostenlos beim Sitz der Central Optics SA gemäß Artikel 262 LHG angefordert werden.Das luxemburgische Recht regelt die Rechte der Minderheitsgesellschafter in Art. 267 LHG, sieht jedoch keine besonderen Rechte für Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen vor, d. h. es gelten die allgemeinen Regeln.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Central Optics GmbH, Otto Hahn Straße 10 in D-77694 Kehl, Deutschland.
2016-08-31:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 28.06.2016 mit Nachtrag vom 06.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2016 die "Central Optics SA", Luxembourg (RCS Luxembourg RCS-Nr. B 152 157) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-05-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist (i) der Einkauf, Verkauf und Vertrieb von allen optischen Produkten, insbesondere Kontaktlinsen sowie Kontaktlinsenzubehör, wie z. B. Reinigungsprodukte und Kosmetik für Kontaktlinsenträger und (ii) jegliche Dienstleistung, insbesondere im Bereich der Logisitk und im Bereich des Kundenservices, die sich auf das oben genannte Objekt bezieht. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kosla, Jiri, Praha / Tschechische Republik, *18.05.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-16:
Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Yves, Wiwersheim / Frankreich, *07.04.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-07-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kosla, Jiri, Praha / Tschechische Republik, *18.05.1982.
2021-01-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hogenmüller, Rolf, Kehl, *06.05.1957.
2021-08-04:
Bestellt als Geschäftsführerin: Ait Kass, Ghita, Levallois-Perret / Frankreich, *21.04.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-11-29:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Central Optics Europe GmbH", Kehl (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg HRB 702461) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-03-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist (i) der Einkauf, Verkauf und Vertrieb von allen optischen Produkten, insbesondere Kontaktlinsen sowie Kontaktlinsenzubehör, wie z. B. Reinigungsprodukte und Kosmetik für Kontaktlinsenträger über das Internet und (ii) jegliche Dienstleistung, insbesondere im Bereich der Logisitk und im Bereich des Kundenservices, die sich auf das oben genannte Objekt bezieht.
2011-04-27:
Bestellt als Geschäftsführer: Kosla, Jiri, Luxembourg (Luxemburg), *18.05.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-06-11:
Neue Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 10, 77694 Kehl.
2013-07-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 2.000.000,00 EUR auf 2.025.200,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 2.025.200,00 EUR.
2015-09-15:
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 10.09.2015 den Verschmelzungsplan vom 08.09.2015 eingereicht. Nachfolgende Angaben werden gemäß § 122 d Satz 2 UmwG bekannt gemacht:1. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Central Optics SA, eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in1 1A Boulevard Joseph II in L-1840 Luxembourg, Luxembourg eingetragen im Handelsregister RCS Luxembourg unter der RCS-Nr. B 152157 mit einem Stammkapital von EUR 31.000,00.b) Als aufnehmende Gesellschaft die Central Optics GmbH, eine GmbH deutschen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in der Otto Hahn Straße 10 in D-77694 Kehl, Deutschland eingetragen im Handelsregister Freiburg unter der HRB-Nr. 371987 mit einem Stammkapital von EUR 2.025.200.00.2. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsaktionäre wird Folgendes mitgeteilt:a) Bei der übernehmenden Central Optics GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Central Optics GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Berschmelzung in das Register des Sitzes der Central Optics GmbH nach § 122a Abs. 2 i,V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefähredt wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzungim Handelsregister der Central Optics GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden 22 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 1 22a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Central Optics GmbH zu Hd. der Geschäftsführung geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderun erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Central Optics GmbH gefordert werden.b) Bei der übertragenden Central Optics SA ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 262 Abs. 2 c) LHG, wonach sich die Gläubiger am Gesellschaftssitz der von der Verschmelzung betroffenen Rechtsträger über die Vorkehrungen in Bezug auf ihre Gläubigerrechte vollständig und kostenlos informieren können, sowie aus Art 268 LHG, wonach die Gläubiger der miteinander verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Verschmelzung gem. Art. 273 LHG begründet wurden, ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von 2 Montaren nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Bezirk hat, im Eilverfahren die Stellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen können, sofern der Verschmelzungsvorgang eine solche Sicherheit erforderlich macht.c) Das luxemburgische Recht regelt die Rechte der Minderheitsgesellschafter in Art. 267 LHG, sieht jedoch keine besonderen Rechte für Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen vor, d. h. es gelten die allgemeinen Regeln.d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Central Optics GmbH, zu Hd. Otto Hahn Straße 10 in D-77694 Kehl1 Deutschland.
2016-06-14:
Die Gesellschaft hat am 09.06.2016 und 14.06.2016 den Entwurf des Verschmelzungsplans mit der Central Optics SA, einer Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in 11A Boulevard Joseph II in L-1840 Luxembourg, Luxembourg zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Central Optics SA, eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in 11A Boulevard Joseph II in L-1840 Luxembourg, Luxembourg mit einem Stammkapital von € 31.000,--.b) Als aufnehmende Gesellschaft die Central Optics GmbH, eine GmbH deutschen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in der Otto Hahn Straße 10 in D-77694 Kehl, Deutschland (eingetragen im Handelsregister Freiburg unter der HRB-Nr. 371987) mit einem Stammkapital von € 2.025.200.--.Bei der übernehmenden Central Optics GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Central Optics GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Central Optics GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Central Optics GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 22 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG). Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Central Optics GmbH (zu Hd. der Geschäftsführung) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Central Optics GmbH gefordert werden.Nach luxemburgischen Recht können die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, deren Forderung vor der Veröffentlichung der gemäß Artikel 273 (1) LHG veröffentlichten Verschmelzungsbescheinigung entstanden sind, gemäß Artikel 268 LHG innerhalb einer zweimonatigen Frist bei dem Vorsitzenden Richter des Bezirksgerichtes (Tribunal d arrondissement), in dessen Bezirk die übertragende Gesellschaft ihren Sitz hat, die Bestellung von Sicherheiten für fällige oder nicht fällige Forderungen beantragen, wenn glaubhaft bewiesen werden kann, dass die Verschmelzung ein Risiko für den Bestand der Forderung darstellt und die übertragende Gesellschaft keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt hat. Ausführliche Informationen über das Verfahren zur Ausübung der Rechte der Gläubiger, können kostenlos beim Sitz der Central Optics SA gemäß Artikel 262 LHG angefordert werden.Das luxemburgische Recht regelt die Rechte der Minderheitsgesellschafter in Art. 267 LHG, sieht jedoch keine besonderen Rechte für Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen vor, d. h. es gelten die allgemeinen Regeln.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Central Optics GmbH, Otto Hahn Straße 10 in D-77694 Kehl, Deutschland.
2016-08-31:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 28.06.2016 mit Nachtrag vom 06.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2016 die "Central Optics SA", Luxembourg (RCS Luxembourg RCS-Nr. B 152 157) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-05-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist (i) der Einkauf, Verkauf und Vertrieb von allen optischen Produkten, insbesondere Kontaktlinsen sowie Kontaktlinsenzubehör, wie z. B. Reinigungsprodukte und Kosmetik für Kontaktlinsenträger und (ii) jegliche Dienstleistung, insbesondere im Bereich der Logisitk und im Bereich des Kundenservices, die sich auf das oben genannte Objekt bezieht. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kosla, Jiri, Praha / Tschechische Republik, *18.05.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-16:
Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Yves, Wiwersheim / Frankreich, *07.04.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-07-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kosla, Jiri, Praha / Tschechische Republik, *18.05.1982.
2021-01-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hogenmüller, Rolf, Kehl, *06.05.1957.
2021-08-04:
Bestellt als Geschäftsführerin: Ait Kass, Ghita, Levallois-Perret / Frankreich, *21.04.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.