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Centric SP Zahntechnisches Labor GmbH

Medizinisches Labor
Adresse / Anfahrt
Obere Zeil 6-8
61440 Oberursel (Taunus)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Battenfeld, Artur, Bad Vilbel, *14.04.1957.

2017-03-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Legat, Matthias, Frankfurt am Main, *27.01.1982, einzelvertretungsberechtigt.

2017-07-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Knoth, Hans-Peter, Zwingenberg, *01.11.1953.

2020-12-08:
Bestellt als Geschäftsführerin: Legat, Elsabeth, Frankfurt am Main, *12.11.1982, einzelvertretungsberechtigt.

2020-12-14:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GD Dentaltechnik GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 105681) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-23:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GD Dentaltechnik GmbH am 15.12.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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