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Cerasell GmbH

Wasserstrahlschneiden, Mosaik, Formteile..., Mosaike, Mustertafeln, Mosaikfliesen, Bemusterungsservice
Adresse / Anfahrt
Eulerstraße 9
56235 Ransbach-Baumbach
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2016. Geschäftsanschrift: Eulerstraße 9, 56235 Ransbach-Baumbach. Gegenstand: Veredelung, Bearbeitung und Dienstleistung an keramischen Erzeugnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Helmis, Rolf Georg, Hundsdorf, *21.10.1960; Helmis, Markus, Hundsdorf, *28.11.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Ausgliederung des von Herrn Rolf Georg Helmis, geb. 21.10.1960, Hundsdorf unter der Firma "Cerasell, Rolf Helmis e.K." in Ransbach-Baumbach (AG Montabaur HRA 22003) betriebenen Unternehmens um 500,00 EUR sowie um weitere 500,00 EUR auf nunmehr 26.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.05.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 10.05.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Helmis, Rolf Georg, geb. 21.10.1960, Hundsdorf unter der Firma Cerasell, Rolf Helmis e.K. in Ransbach-Baumbach (AG Montabaur HRA 22003) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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