2019-08-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2019. Geschäftsanschrift: Oehleckerring 11, 22419 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Herstellung hochwertiger, innovativer und nachhaltiger Nahrungsmittel sowie deren Handel und Vertrieb insbesondere in den Bereichen Frühstückscerealien, Getreideprodukte und natürliche Sporternährungsprodukte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. . Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Halwani, Sacha, Hamburg, *03.11.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-08-23: Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der The Cereal Club e.K., Hamburg beschlossen. 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 02.08.2019 das Unternehmen des von dem Einzelkaufmann Halwani, Sacha, Hamburg, *03.11.1976 unter der Firma The Cereal Club e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.