2019-08-07: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nitzlbuch 12, 91275 Auerbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Cermak Verwaltungs GmbH, Auerbach (Amtsgericht Amberg HRB 6517), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-11-21: d.OPf.. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung als Gesamtheit mit allen Aktiven und Passiven gemäß Ausgliederungsvertrag vom 19.08.2019 und Nachtrag vom 19.11.2019 sowie Beschlüssen ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2019 und vom 19.11.2019 das unter der Firma Cermak Omnibusunternehmen und Reisebüro e.K. mit Niederlassung in Auerbach i.d.OPf. betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Cermak, Günther, Auerbach i.d. OPf., *07.01.1954 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-08-15: d.OPf.. Die Cermak Reisen UG mit dem Sitz in Auerbach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.