2010-03-18: Die Gesellschafterversammlung vom 09. Februar 2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1(Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betriebsführung für Unternehmen im Bereich der Medienbranche.
2015-04-27: 1.1956; Gey, Phillipp, Kaarst, *21.05.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-17: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Gey, Bernd, Meerbusch, *25.09.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-03-20: Änderung zur Geschäftsanschrift: Fischelner Str. 67a, 40668 Meerbusch. Nicht mehr Geschäftsführer: Gey, Sigrid, Meerbusch, *15.01.1956; Gey, Phillipp, Kaarst, *21.05.1983.
2017-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 28. August 2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Nach Änderung des Gegenstandes des Unternehmens nunmehr: Neuer Unternehmensgegenstand: Herausgabe von Publikationen und Büchern sowie Vertretung fremder Verlagstitel einschließlich Anzeigenverkauf und Anzeigenverwaltung. Übernahme von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Mediendienstleistungen für Dritte. Dienstleistungen im Rahmen anzeigengestützter Maßnahmen sowie Personalmarketingmaßnahmen und Onlineaktivitäten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28. August 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28. August 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28. August 2017 mit der MEDIA PRO Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Meerbusch, (Amtsgericht Neuss, HRB 15424) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28. August 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28. August 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28. August 2017 mit der MEDIA PRO Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 15242) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Berichtigung der Eintragung vom 04.09.2017 bezüglich des Aktenzeichens des übertragenden Rechtsträgers von Amts wegen.
2021-06-29: Geschäftsanschrift: Fischelner Str. 67 B, 40668 Meerbusch.