2021-09-06: Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Christoph Ernst e.K. auftretenden Kaufmann Ernst, Christoph, Volkmarsen, *21.05.1963 übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.