2007-03-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2006 mit Änderung vom 09.12.2006. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens und eigener Gesellschaften. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Ludwig, Sandra, Hamburg, *03.04.1980; Ludwig, Jens-Christian, Hamburg, *13.12.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: chairos Consulting GmbH. Geschäftsanschrift: Bismarckstr. 98, 20253 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: die Unternehmensberatung sowie die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen der verschiedensten Art auf diesem Gebiet.
2012-02-07: Änderung zur Geschäftsanschrift: Gellertstraße 18, 22301 Hamburg.
2013-12-19: Bestellt Geschäftsführer: Ludwig, Sandra, Hamburg, *03.04.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der chairos Capital GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 109077) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-08: Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Unternehmensberatung, die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen der verschiedensten Art auf diesem Gebiet sowie die Produktion und der Vertrieb von Musik sowie das Marketing und die Durchführung von Veranstaltungen in diesem Zusammenhang.