2011-12-23: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Winkler, Stefanie, Schwarzenbruck/OT Lindelburg, *08.04.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-04-20: Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 100,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Siebenkeesstr. 4, 90459 Nürnberg. Neues Stammkapital: 26.100,00 EUR. Die "Chancen" gemeinnützige Rathauskantine GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 16891) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-01-11: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Einstellung von Menschen mit seelischer Erkrankung durch das Integrationsunternehmen. Damit soll die berufliche Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben von psychisch kranken Menschen gefördert werden, die in der Regel keine Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen, auch zu Hilfs- und Nebengeschäften berechtigt, die mit dem gemeinnützigen Gesellschaftszweck zusammenhängen oder diesen fördern. Die Gesellschaft verwirklicht dieses Ziel insbesondere durch Maßnahmen, wie: a) Errichtung von Zweckbetrieben mit eigenen Lohnaufträgen; b) psychosoziale Betreuung am Arbeitsplatz und im Integrationsunternehmen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Arnold, Sabine, Lauf, *14.04.1966, einzelvertretungsberechtigt.
2019-07-03: Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 . Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) und die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), insbesondere durch die berufliche Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von psychisch und körperlich kranken Menschen sowie Behinderten in das Erwerbsleben, deren Teilhabe an einer konventionellen Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Einschränkungen oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich - trotz Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten - auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung der Berufsbildung, der beruflichen Teilhabe und insbesondere auch die Schaffung von Arbeitsplätzen (einschließlich sogenannter Zuverdienst-Arbeitsplätze) für Menschen mit Behinderung. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Trägerschaft und den Betrieb von Gastronomiebetrieben, einschließlich Betriebskantinen und Restaurants, in denen im Wege der Inklusion schwerbehinderte Menschen ausgebildet und beschäftigt werden; u.a. durch die Errichtung von Zweckbetrieben mit eigenen Lohnaufträgen, die Beschäftigung von psychisch und körperlich Kranken sowie Behinderten im Integrationsunternehmen, durch die psychosoziale Betreuung und die behindertengerechte Fachanleitung am Arbeitsplatz im Integrationsunternehmen, durch die Organisation berufsbezogener Aktivitäten in der Psychiatrie in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Fachleuten sowie durch sonstige Hilfs- und Nebengeschäfte, die mit dem gemeinnützigen Gesellschaftszweck zusammenhängen oder diesen fördern. Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.