2012-10-15: Chorgemeinschaft Bad Wünnenberg und Fürstenberg e.V., Bad Wünnenberg ( Bad Wünnenberg). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 04.06.2012. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 04.06.2012 mit dem Verein MGV Liedertafel Fürstenberg e.V. mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn VR 2871) und mit dem Verein Männergesangsverein Cäcilia Bad Wünnenberg e.V. mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn VR 1512) zur Neugründung verschmolzen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.