2016-01-20: Der mit der Chrischona-Beteiligungsgesellschaft mbH, Gießen (Amtsgericht Gießen, HRB 989) am 23.12.1991 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 30.12.2014 zum 31.12.2015 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.