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Christ&Company Consulting GmbH

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14x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-21:
Firma: Conomus Treuhand GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Klaustaler Str. 26, 10589 Berlin Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Wirtschaftsberatung soweit hierzu eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist. Die Verwaltung gesellschaftseigenen Vermögens und die Übernahme von Family Office- und Treuhandaufgaben. Ausgenommen sind solche Aufgaben, für die eine entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, wie z.B. Rechts- oder Steuerberatung oder Aufgaben, für die gemäß KWG (Kreditwesengesetz) eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Christ, Harald, *03.02.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Hartwich, Lothar, *30.04.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.08.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Conomus Treuhand AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 111525 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.08.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2012-10-31:
Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen inkl. der Erwerb und das Halten von Immobilienbeteiligungen sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien, die Wirtschaftsberatung, soweit hierzu eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist sowie alle damit zusammenhängende Angelegenheiten. Weiter die Verwaltung gesellschaftseigenen Vermögens und die Übernahme von Family Office- und Treuhandaufgaben. Ausgenommen sind solche Aufgaben, für die eine entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, wie z. B. Rechts- oder Steuerberatung oder Aufgaben, für die gemäß KWG (Kreditwesengesetz) eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.10.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand)..

2013-01-22:
; Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Christ, Harald.

2013-02-13:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Zimmerstraße 79/80, 10117 Berlin.

2014-12-12:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Brandenburgische Straße 16, 10707 Berlin

2016-07-12:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Custodia Consulting GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 113949 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2016-07-19:
Firma: CUSTODIA Trust GmbH; Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Wirtschaftsberatung, soweit hierzu eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist sowie alle damit zusammenhängende Angelegenheiten. Weiter die Verwaltung gesellschaftseigenen Vermögens und die Übernahme von Family Office- und Treuhandaufgaben. Das Erbringen von Beratungsleistungen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmens- und Strategieberatung Prozess- und Organisationsberatung sowie die Beratung in den Bereichen des Change und Projektmanagements. Ausgenommen sind solche Aufgaben, für die eine entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, wie z. B. Rechts- oder Steuerberatung oder Aufgaben, für die gemäß KWG eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Custodia Treuhand und Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 113364) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-02-23:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage ist die Conomus Immobilien GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 121040) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2018-02-01:
Geschäftsführer: 3. Christ, Harald, *03.02.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2018-11-08:
Änderung zu Nr. 2: Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Hartwich, Lothar

2019-09-19:
Rechtsform: Die Eintragung lfd. Nr. 7 wird von Amts wegen wie folgt ergänzt: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 und 2 (Gegenstand).

2019-09-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Hartwich, Lothar

2021-06-03:
Firma: Christ&Company Consulting GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000.000,00 EUR; Geschäftsführer: 4. Dr. Friedrichs, Ralf, *12.04.1961, Bremen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 5. Zeller, Matthias, *09.05.1995, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Christ&Company Consulting GmbH & Co. KG um 950.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und 3 § (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Christ&Company Consulting GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 37877 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-06-28:
Prokura: 1. Hartwich, Lothar Werner, *30.04.1965, Koblenz; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

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