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Christian Bartels Optik GmbH

Brillen- und Sonnenbrillengeschäft, Di-Fr, Augenoptiker..., Sehanalyse, CUTLER AND GROSS, EYEHUNTERS, JOHN DALIA, KALEOS, KUBORAUM, MASUNAGA, Götti
Adresse / Anfahrt
Heinsestraße 8
63739 Aschaffenburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2017. Geschäftsanschrift: Sonneck 15, 63762 Großostheim. Gegenstand des Unternehmens: das Mieten und Vermieten von Grundbesitz, das Augenoptikerhandwerk und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bartels, Christian, Großostheim, *16.03.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Aschaffenburg. Geschäftsanschrift: Heinsestraße 8, 63739 Aschaffenburg.

2021-06-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme der Christian Bartels e.K. mit Sitz in Aschaffenburg aus dem Vermögen des Inhabers und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.

2021-07-02:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.06.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2021 und Zustimmung des Inhabers vom 16.06.2021 das unter der Firma Christian Bartels e.K. mit Niederlassung in Aschaffenburg betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Bartels, Christian, Aschaffenburg, *16.03.1967, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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