2011-07-18: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Christian Bauer Verwaltungs-GmbH, Welzheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 735427). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Christian Bauer Schmuck Verwaltungs-GmbH, Welzheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 735457), von der Vertretung ausgeschlossen.
2011-08-15: Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Christian Bauer Geschäftsführungs-GmbH, Welzheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 280676). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Christian Bauer Geschäftsführungs-GmbH", Welzheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 280676) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-08-15: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2011 den Teilbetrieb "Schmuck" auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Christian Bauer Schmuck GmbH + Co. KG", Welzheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 726326) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-08-15: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Christian Bauer Schmuck Verwaltungs-GmbH, Welzheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 735457).
2015-10-29: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Walton, Paul, Welzheim, *25.05.1976.
2017-04-21: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bubeck, Heiko, Welzheim, *30.07.1972.
2017-08-03: Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.