2009-05-29: Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung laufende Nummer 4 Spalte 5 b) betreffend die Ausgliederung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.04.2009 und den Zustimmungsbeschlüssen vom selben Tage den Teilbetrieb "Textilmarkt Jungfernstieg" auf die Beutin Jungfernstieg GmbH & Co. KG mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 5742 HL) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..