2021-12-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2021. Geschäftsanschrift: Zeitzer Straße 38, 06712 Kretzschau. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Erdbau- und Abbrucharbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Bittner, Christian, Kretzschau, *20.04.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-27: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des von Christian Bittner betriebenen Unternehmens "Christian Bittner e.K. Erdbau-Baggerbetrieb" mit Niederlassung in Kretzschau aus seinem Vermögen und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers Christian Bittner, Kretzschau, *geb. 20.04.1961, das von ihm betriebene Unternehmen "Chistian Bittner e.K. Erdbau-Baggerbetrieb" mit Niederlassung in Kretzschau gemäß Ausgliederungsvertrag vom 20.12.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag übernommen. Die Ausgliederung ist am 27.12.2021 durch Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.