2012-03-19: Personenbezogene Daten geändert und nicht mehr Geschäftsführer: Recker, Michael, Hasbergen, *31.01.1981.
2014-01-16: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Christian Wippermann GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie der Onlineversandhandel mit Modeartikeln wie Gürtel, Taschen und anderem im Internet sowie die Betreibung eines Einzelhandelsgeschäftes mit Modeartikeln wie Gürtel, Taschen und anderem.
2015-03-05: Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2015 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der RW-Modedesign e.K. in Osnabrück (HRA 204414) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2015 hat die erneute Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.02.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 10.02.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Christian Wippermann, Osnabrück, *10.07.1979 unter der Firma RW- Modedesign e.K. in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 204414) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-03-13: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.03.2015 wirksam geworden.