2015-03-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2015. Geschäftsanschrift: Am Heidelberg 23, 99894 Leinatal OT Engelsbach . Gegenstand des Unternehmens: Förderung des christlichen Glaubens, die Beziehung zu Gott, zu den Menschen und untereinander zu stärken und zu vertiefensowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch: Gemeinschaft mit dem Ziel, sich über die Biebel und den Glauben auszutauschen und darin zu wachsen; Hinführung zu christlicher Gemeinschaft und zu gemeinsamen Dienst; Förderung von Menschen in ihrer Persönlichkeit durch Stärkung von Leib, Seele und Geist nach biblischen Maßstäben, die in Verein, Familie, Gemeinde und Gesellschaft zu verantwortungsbewussten Handeln und missionarischen Dienst fähig und bereit sind; Einrichtung und Unterhaltung von Jugendbildungs-, Begegnungs-, Freizeitstätten und Gästehäusern, Förderung und Durchführung von Jugendbildungs- und Begegnungsreisen; die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Cornelis, Jansen, Leinatal, *11.10.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-09: Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2015 hat die Änderung der Zif. 2.2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung des christlichen Glaubens, die Beziehung zu Gott, zu den Menschen und untereinander zu stärken und zu vertiefen sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch: - Gemeinschaft mit dem Ziel, sich über die Bibel und den Glauben auszutauschen und darin zu wachsen; -Hinführung zu christlicher Gemeinschaft und zu gemeinsamen Dienst; -Föderung von Menschen in ihrer Persönlichkeit durch Stärkung von Leib, Seele und Geist nach biblischen Maßstäben, die in Verein, Familie, Gemeinde und Gesellschaft zu verantwortungsbewussten Handeln und missionarischem Dienst fähig und bereit sind; -Einrichtung und Unterhaltung von Jugendbildungs-, Begegnungsstätten; -Einrichtung und Unterhaltung von Familienbildungs- und Ferienstätten zur Durchführung von Erholungsmaßnahmen, Kuren und Familienseminaren usw. für wirtschaftlich hilfsbedürftige Familien und Personen, die die Voraaussetzungen nach § 53 der Abgabenordnung unter bevorzugter Berücksichtigung kinderreicher Familien erfüllen; -Föderung und Durchführung von Jugendbildungs- und Begegnungsreisen; -die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet.