2012-02-20: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Übernahme und Ausführung von Anwaltsaufträgen. Hierzu zählen auch die Nebentätigkeiten der Partner, wenn diese juristischen Bezug haben (gesetzliche Betreuung, Verfahrensbeistand, etc.). Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partnerin: Christmann, Silke, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main, *30.11.1981; Heise, Hannah-Silvia, Rechtsanwältin, Darmstadt, *01.02.1978.