2010-05-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2010. Geschäftsanschrift: Nimrodstr. 10, 90441 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Groß- und Einzelhandel mit Papier- und Folienerzeugnissen, Lagerausstattung und artverwandte Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Peter, Riedenburg, *01.04.1936, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-05-10: Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Christopher Bauer GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Günthersbühler Straße 4, 90491 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauer, Peter, Riedenburg, *01.04.1936. Bestellt: Geschäftsführer: Bauer, Christopher, Lauf, *02.09.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Lauf a.d.Pegnitz. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Weigmannstraße 28-30, 91207 Lauf a.d.Pegnitz.
2017-04-21: d.Pegnitz. Die Klaus Bauer GmbH mit dem Sitz in Lauf a.d.Pegnitz ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.