2012-01-23: Die Gesellschafterversammlung hat am 11.01.2012 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung), 6 (Vertretung), 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Einziehung), 17 (Wettbewerbsverbot) und 18 (Bekanntmachung) zu ändern.
2016-04-06: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Christopherus Pflegedienst GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 27846) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.