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ChromAn GmbH

Agilent, HPLC, Varian..., Chromatografie, Flüssigchromatographie, Restek, Trennsäulen, Kapillar, GC, Analytik
Adresse / Anfahrt
Marcher Straße 31
04288 Leipzig
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2005-10-20:
ChromAn GmbH Chromatographische Analytik und Service, Holzhausen (Marcherstraße 31, 04288 Leipzig/ Holzhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die weitere Erhöhung um 1.000,00 EUR auf 26.600,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Analytik Service GmbH mit Sitz in Hannover (Amtgericht Hannover HRB 58477) sowie die Änderung der §§ 3 (Stammkapital und Stammeinlgen), 8 (Gesellschafterversammlung) und 1 (Änderung der SItzbezeichnung infolge Eingemeindung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.600,00 EUR.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 1.000,00 EUR durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die beim Registergericht eingereichten Urkunden verwiesen.

2006-08-10:
ChromAn GmbH Chromatographische Analytik und Service, Holzhausen (Marcherstraße 31, 04288 Leipzig/ Holzhausen). Die Analytik Service GmnH mit dem Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58477) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2005 mit Nachtrag vom 21.09.2005 und der Beschüsse beider Gesellschafterversammlungen jeweils vom selben Tage mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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