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Cine Chiemgau GmbH

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Adresse / Anfahrt
Traunring 4
83301 Traunreut
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2008 mit Nachtrag vom 09.12.2008. Geschäftsanschrift: Traunring 4, 83301 Traunreut. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Kinos und einer Gastronomie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kessler, Markus, Trostberg, *04.07.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-04-30:
Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.04.2016 den bisherigen § 6 der Satzung geändert und in § 6 a umbenannt sowie die Satzung um die §§ 6 b (Verfügungen über Geschäftsanteile), 6 c (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 6 d (Bewertung und Abfindung beim Ausscheiden eines Gesellschafters) ergänzt. Bestellt: Geschäftsführer: Keßler, Adriana, Traunreut, *30.06.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten berichtigt: Geschäftsführer: Keßler, Markus, Trostberg, *04.07.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-06:
Die Fair Rent Handels & Vermietungs GmbH mit dem Sitz in Gangkofen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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